Berufabschluss (IHK/HWK) + Berufsschulabschluss + max. FOR-Q
Für die im Folgenden genannten Ausbildungsberufe findet der Berufsschulunterricht am Berufskolleg Glockenspitz statt.
Voraussetzung für den Besuch der Berufsschule ist ein Ausbildungsvertrag mit einem entsprechenden Ausbildungsbetrieb.
In allen dualen Berufsausbildungen können Sie im Rahmen des Berufsschulunterrichts allgemein bildende Abschlüsse bis zur Fachoberschulreife mit Qualifikation (FOR-Q) erwerben.
- Augenoptikerin/Augenoptiker
- Bäckerin/Bäcker
- Bauzeichnerin/Bauzeichner
- Fachfrau für Systemgastronomie/Fachmann für Systemgastronomie
- Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten
- Fachkraft für Lebensmitteltechnik/Maschinen- und Anlagenführer/in
- Fachkraft im Gastgewerbe
- Fachverkäuferin/Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk
- Fahrzeuglackiererin/Fahrzeuglackierer
- Fliesen-, Platten-, Mosaiklegerin/Fliesen-, Platten-, Mosaikleger
- Holz- und Bautenschützerin/Holz- und Bautenschützer
- Hotelfachfrau/Hotelfachmann
- Köchin/Koch
- Konditorin/Konditor
- Mediengestalterin für Digital und Print/Mediengestalter für Digital und Print
- Fachfrau/Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
- Tischlerin/Tischler
Kurzinformationen
Abschluss | Berufsabschluss im jeweiligen Ausbildungsberuf nach Bestehen der Berufsabschlussprüfung vor der IHK oder HWK Berufsschulabschluss + ggf. allgemeinbildenden Abschluss bis FOR-Q |
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Berufsschulpflicht | Auszubildende, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnen, sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet. Auszubildende, die mit Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses das 21. Lebensjahr vollendet haben, sind zum Besuch der Berufsschule berechtigt. |
Anmeldung | Die Anmeldung erfolgt online über den Ausbildungsbetrieb (s. Anmeldung). Spätestens am Tag der Einschulung muss der Schule eine Kopie des Ausbildungsvertrages vorliegen. |
Kontakt | Ricarda Rohm-Reincke Fon 02151 559-114 Fax 02151 559-142 info@glockenspitz.de |