Berufabschluss (IHK/HWK) + Berufsschulabschluss + max. FOR-Q

Kurzinformationen

Abschluss Berufsabschluss im jeweiligen Ausbildungsberuf nach Bestehen der Berufsabschlussprüfung vor der IHK oder HWK

Berufsschulabschluss + ggf. allgemeinbildenden Abschluss bis FOR-Q
Berufsschulpflicht Auszubildende, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnen, sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet.

Auszubildende, die mit Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses das 21. Lebensjahr vollendet haben, sind zum Besuch der Berufsschule berechtigt.
Anmeldung Die Anmeldung erfolgt online über den Ausbildungsbetrieb (s. Anmeldung).

Spätestens am Tag der Einschulung muss der Schule eine Kopie des Ausbildungsvertrages vorliegen.
Kontakt Ricarda Rohm-Reincke

Fon 02151 559-114
Fax 02151 559-142
info@glockenspitz.de
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