Augenoptiker/Augenoptikerin

Kurzinformationen

Abschluss Augenoptiker/Augenoptikerin
Aufgabe und Ziel Die Berufsschule vermittelt die für einen bestimmten Beruf erforderlichen beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Berufsschulabschluss) in Verbindung mit einer erweiterten Allgemeinbildung.
Aufnahmevoraussetzung und Berufsschulpflicht

Auszubildende, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnen, sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet (Berufsschulpflicht).
Voraussetzung Ausbildungsvertrag mit einem entsprechenden Ausbildungsbetrieb
Organisation und Unterricht Die Berufsausbildung in Betrieb und Fachklasse dauert 3 Jahre.
Der Unterricht wird in Teilzeitform erteilt.
Kontakt Swen Kowal
E-Mail: kowal@glockenspitz.de
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